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Straßenbaumaßnahme Eutiner Straße
Wie wir im Dezember berichtet haben, wurde ein Zufahrtsweg an der Eutiner Straße erschlossen. Die Anfrage in der GV im Dezember an den Bürgermeister und den Bauausschussvorsitzenden erbrachten nicht die von uns erwarteten Auskünfte, so dass wir die Kommunalaufsicht mit einbeziehen mussten.
Die Kommunalaufsicht stellte nun fest, dass der Bürgermeister diesen Auftrag nicht allein hätte vergeben dürfen, da die Vorkostenplanung schon über 5.000 € lag. Somit hat er gegen die geltende Gemeindesatzung verstoßen. Die Baumaßnahme beläuft sich auf 10.200.-€. Die Anlieger müssten 90% der Kosten tragen, wenn die Gemeinde eine rechtskräftige Erschliessungssatzung gehabt hätte, denn in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Ausbau, sondern um eine Erschließung. So wären von den Anliegern 9200.-€ einzufordern gewesen.
In der Finanzausschusssitzung im Februar wurde dann eine neue Erschließungssatzung vorgestellt und beschlossen. Zusätzlich sollte eine „Satzung über die Abweichung von den Herstellungsmerkmalen“ beschlossen werden, um die Anlieger noch veranlagen zu können. Die SPD Fraktion stellte klar, das sie mit der Vorgehensweise seitens des Amtes und des Bürgermeisters nicht einverstanden ist. Es gab weder Rücksprachen mit den Anliegern, noch steht der Kostenaufwand in einem Verhältnis zur hergestellten Fläche. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürger und um Schaden von der Gemeinde fernzuhalten stimmte die SPD Fraktion diesem Beschluss zu. Die CDU und die WUB stimmten dagegen. Damit lehnte die Mehrheit des Finanzausschusses es ab, einen Schaden für die Gemeinde zu vermeiden.
In der Gemeindevertretersitzung am 23.04.08 stellte die SPD Fraktion wiederum den Antrag diese Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen. Dies wurde mit Stimmen der CDU und der WUB verhindert. Einer Ungleichbehandlung der Bürger wurde so unserer Meinung nach der Weg geöffnet. In der Zukunft wird es eine solche Entscheidungsfreiheit nicht mehr geben, da die Gemeinde nun eine rechtskräftige Erschließungssatzung hat.
Jeder Gemeindevertreter hat mit seinem Eid die Verpflichtung, Schaden von der Gemeinde abzuwenden……..!