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SPD Kasseedorf.

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Dorfspatz Mai 2008 :

Aktuelles aus der Gemeinde: Erschließungssatzung

Erschließungssatzung der Gemeinde Kasseedorf

In der letzten Gemeindevertretersitzung wurde eine neue Erschließungssatzung beschlossen. Unsere Satzung war seit 8 Jahren nicht mehr gültig, was bei der Anfrage der SPD in Bezug auf die Baumaßnahme an der Eutiner Straße offenbart wurde. Die SPD ging davon aus, dass wir eine rechtskräftige Satzung haben, da wir bei Anfragen der Anwohner des Garten­weges immer darauf hingewiesen haben, dass im Falle einer Erschließung dieser Straße die Erschließungs­satzung greift. Dies wurde uns auch so von der Amtsverwaltung vermittelt.
Eine Erschließungs­satzung ist nur 20 Jahre gültig und unsere wurde 1980 beschlossen. So kam es, dass die Gemeinde seit mehreren Jahren keine gültige Satzung mehr hatte.
Erschließungsbeiträge werden auch fällig, wenn ein wassergebundener Weg asphaltiert und die notwendigen anderen Maßnahmen (Beleuchtung, Entwässerung usw.) an diesem Weg getätigt werden. Das bedeutet, erst dann erfolgt die erstmalige Herstellung. In diesem Fall werden immer 90% der Kosten von den Bürgern getragen.
In den einzelnen Paragraphen der Satzung wird nun geregelt wie es zur Kosten­verteilung kommt, angefangen bei der Grundstücksgröße über die bebaute Fläche bis hin zur Nutzung der Grundstücke. Je nachdem wie die Zu­sammensetzung der Nutzung und Bebau­ung ist, wird ein Ab­rechnungsmodus er­stellt.
Des Weiteren wurde auch eine Kosten­spaltung festgesetzt. Denn nor­maler­weise können Kosten für eine Erschließungs­maß­nahme erst erhoben werden wenn alles (Straße , Ban­kette, Beleuchtung, Entwäs­serung) her­gestellt wurde. Dies wird aber in der Gemeinde Kasseedorf oft nicht der Fall sein, eher werden teilweise Ver­bes­ser­ungen an dem Straßenkörper vorgenom­men. So ist es mit dieser Kostenspaltung möglich auch für nur teilweise Erschließ­ungen (z.B. Beleuchtung) die Anwohner zu beteiligen. Wird dieses nicht gemacht, so kann es sein, dass die Straße z.B. erst in 10 Jahren fertig gestellt wird, dann müssten die Anlieger auch für die früher hergestellten Maßnahmen bezahlen.
Erschließungsmaßnahmen sind in der Gemeinde in den nächsten Jahren nur im geringen Maße zu erwarten und hier wird es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nur um Teilerschließungen handeln.
Und diese müssen im Einvernehmen mit den Bürgern geregelt werden.

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