[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

SPD Kasseedorf.

Counter :

Besucher:693917
Heute:25
Online:1
 

Dorfspatz Mai 2008 :

Nachrichten: Müllheizkraftwerk Neustadt

Regina Wahl 2008

Müllheizkraftwerk Neustadt

Von Regina Voß

In meiner Funktion als stellvertretende Bürgermeisterin habe ich den Bürger­meister nur an einer Sitzung der ZVO – Verbandsversammlung vertreten dürfen und zwar am 30.01.08. Auf dieser Sitzung wurde über die Erweiterung des Müll­heizkraftwerkes abgestimmt.
Das Interesse der Medien und der Neustädter Bevölkerung war sehr groß. Die Einwohnerfragestunde wurde von den Anwesenden reichlich genutzt. Mit kritischen Fragen zu den Gutachten, Müllmengen, wann die alte Verbren­nungs­linie (Verbrennungsofen) geschlossen wird, oder ob auf Dauer Mülltourismus betrieben werden soll, da Müllmengen von 140.000 t in Neustadt verbrannt werden sollen.
Ich habe mich in die Materie eingearbeitet; nach meiner Meinung hat die Zweckverbandsversammlung, als sie den Zweig Müllentsorgung teilprivatisiert hat, schon einen entscheidenden Fehler begangen. Denn die Wirtschaft will natürlich Geld verdienen und schaut wie sie dieses umsetzen kann. Leider sind zum jetzigen Zeitpunkt keine ansässigen Firmen an der Privatisierung mehr beteiligt.
Der Beschlussvorschlag, der der Verbandsversammlung mit der Einladung vorlag, sah eine Erweiterung der Anlage um eine zweite Verbrennungslinie*, die 80.000 t Müll im Jahr verbrennen kann, vor. Diese sollte mittelfristig den Ersatz der bestehenden Altanlage herbeiführen. Ein konkreter Zeitpunkt, wann dieses erfolgen sollte, wurde nicht genannt. Die SPD Fraktion brachte aufgrund dieser Vorlage einen Änderungsantrag ein. Durch diese Änderungen sollte die erste Verbrennungslinie unverzüglich abgestellt werden , wenn die 2. fertig gestellt ist. Des weiteren sollte es Gespräche mit der Stadt Neustadt geben um die erzeugten Wärmemengen abzunehmen. In der Verbands­versammlung lag dann ein veränderter Beschlussvorschlag des ZVO vor, der wie folgt lautete:
„Die Verbandsversammlung stimmt dem Bau der Erweiterung des MHKW Neustadt um eine ergänzende 2. Verfahrenslinie von 80.000 t pro Jahr unter den in der Vorlage genannten Bedingungen zu. Die Verbands­versammlung beschließt grundsätzlich die bestehende Verfahrenslinie von 60.000 t pro Jahr nach Bau und Abnahme der 2. Verfahrenslinie von 80.000 t pro Jahr abzuschalten.
Die endgültige Entscheidung über die Abschaltung der Altanlage trifft nach Bau und Abnahme der Neuanlage die Verbandsversammlung des Zweckver­bandes Ostholstein.
Der Verbandsvorsteher wird beauftragt bei der ZVO Entsorgung GmbH darauf hinzuwirken, mit Neustadt unverzüglich in ein Konsultationsverfahren mit dem Ziel einzutreten, eine optimale Verwertung der Prozesswärme des MHKW sicher zu stellen“.
Diesem Beschluss wurde mit 4 Gegenstimmen dann zugestimmt. Ich konnte diesen Beschluss nicht mittragen, da mir die Wortwahl „grundsätzlich“ zu ungenau ist. Hier können sich dann wieder Rechtsanwälte und Gerichte streiten – was ist grundsätzlich? Der einzigen Vorteil, den ich sehe, könnte sein, dass die Entscheidung über das endgültige Abschalten der Verbandsversammlung und nicht der Geschäftsleitung des ZVO obliegt. Dieses setzt aber voraus, dass zu dem Zeitpunkt eine Mehrheit aus Kreistagsabgeordneten, Bürgermeistern und Gemeindevertretern für ein Abschalten der Altanlage sind. Ich vermute, bei einer CDU Mehrheit im Kreisgebiet wird es keine Mehrheit für ein rechtzeitiges Abschalten geben, denn wenn nicht die SPD Kreistagsfraktion, bzw. der SPD Kreisverband gewesen wäre, wäre es zu
keinem geänderten Beschlussvorschlag gekommen, und die CDU Mehrheit in der Verbandsversammlung hätte hier dem ZVO freigestellt, die 1. Verbrennungslinie fortzuführen.
Unser gesellschaftliches Ziel muss sein:
Müllvermeidung und nicht Müll­tou­ris­mus!!
Die Kapazitäten von 80.000 t pro Jahr reichen für den Kreis Ostholstein aus, wir brauchen keine 140.000 t Kapazität! Jetzt denkt selbst das Umweltministerium in Kiel darüber nach, ob es zusätzliche Verbrennungsanlagen, wie z.B. in Kiel geplant, geben soll.

* 1. Verbrennungslinie ist die Altanlage und die 2. Verbrennungslinie ist die zu errichtende Neuanlage

 

- Zum Seitenanfang.