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SPD Kasseedorf.

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Dorfspatz April 2012 :

Aphaltmischwerk Stendorf

Aphaltmischwerk Stendorf
von Christian Stahl
In der Sitzung vom 14.03.2012 erteilte die Gemeindevertretung ihr Einvernehmen zur Erneuerung der Asphaltmischanlage in Stendorf. Die bestehende Anlage hat eine Betriebserlaubnis seit 1963 und der Betreiber beantragt einen Ersatz der bestehenden durch eine modernere, umweltfreundlichere Anlage.
Bereits am 08.12.2011 hatte sich die Gemeindevertretung mit diesem Thema befasst und damals ihr Einvernehmen versagt, da die für die neue Anlage angegebenen Produktionsmengen über das übliche Maß hinaus erhöht worden waren. Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer Erneuerung einer Altanlage eine maximal 30% höhere Leistungsfähigkeit gegenüber der Altanlage noch genehmigungsfähig ist. Da laut der Planungsvorlage die Produktionsmengen höher waren, hat die Gemeinde zu dem Zeitpunkt ihr Einvernehmen mit eben dieser Begründung versagt. Zur Erklärung: In diesem Verfahren ging es um eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§§16,19 BImSchG). Die Gemeinde ist hierbei nicht die Genehmigungsbehörde, sondern wird nur um ihr Einvernehmen gebeten. Als Grund für eine Ablehnung ist in diesem Fall nur die nach §36 BauGB beschriebene übermäßige Vergrößerung der Anlage möglich.
Der Antragssteller erklärte sich bereit einen F-Plan und einen B-Plan aufzustellen und die Kosten dafür zu übernehmen. Auf einer nachfolgenden Sitzung des Bauausschusses wurde das Thema vom Ausschussvorsitzenden Falk Herzog (WUB) erneut auf die Tagesordnung gebracht. Er berichtete, dass der Kreis Ostholstein den Antrag vom AMW als nicht genehmigungsfähig bezeichnet hätte und ein Neuantrag nötig sei. Daraufhin wurde der Aufstellungsbeschluss über einen F-Plan und B-Plan für das Gebiet des AMW gefasst. Der Beschluss wurde mit 4 gegen 2 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Antragssteller besserte seinen bestehenden Antrag nach, wie vom Kreis gefordert, so dass die Produktionsmengen der neuen Anlage innerhalb der rechtlich möglichen Erhöhung um 30% liegen. Zusätzlich wurde eine FFH Vorprüfung durchgeführt, um die Umweltverträglichkeit zu belegen. Dieser nachgebesserte Antrag wurde eingereicht, und die Gemeinde Kasseedorf wurde erneut vom Kreis Ostholstein beteiligt. Von einem Neuantrag war seitens des Kreises nie die Rede. Diese Aussage kam einzig vom Vorsitzenden des Bauausschusses.
Zur Gemeindevertretersitzung vom 14.03.2012 präsentierte die WUB nun plötzlich den Antrag das Einvernehmen der Gemeinde zu versagen, da das Gebiet laut Beschluss des Bauausschusses vom 02.02. baurechtlich überplant werde, und das Baugesuch zurückzustellen. Hier kann man nun sehen, dass die Fehlinformation, dass ein Neuantrag nötig sei, dazu benutzt wurde um eine „Verhinderungsplanung“ einzuleiten. Diese Vorgehensweise der WUB, allen voran Falk Herzog, hinterlässt einen üblen Nachgeschmack. Auch der Versuch die Meinung der Gemeindevertretung durch völlig überzogene Behauptungen der zu erwartenden Produktionsmengen der Anlage zu beeinflussen, passt in dieses Bild.
Die Gemeindevertreter ließen sich mehrheitlich jedoch nicht beirren und stimmten dem Antrag auf Erteilung des Einvernehmens zu, da es laut Gesetz keine weiteren Versagungsgründe gibt.
Die Vorstellung der WUB gipfelte schließlich in dem Vorwurf Falk Herzogs, die Gemeindevertretung würde einen Rechtsbruch begehen. Das ganze Verfahren, mit dem Antragssteller einen F-Plan durchzuführen, um genau diesen dann als Verzögerung der Baumaßnahme einzusetzen, ist einer Gemeindevertretung unwürdig. Es könnte hier der Eindruck eines persönlichen Feldzugs gegen den Antragssteller entstehen.

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