[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

SPD Kasseedorf.

Counter :

Besucher:691940
Heute:42
Online:1
 

Widerspruch der Gemeinde Kasseedorf :

Kommunalpolitik

Der Amtsausschuss des Amtes Ostholstein-Mitte hat am 12.06.2012 beschlossen bei 3 Architekten Entwürfe eines Neubaus für das Bauamt hinter dem Amtsgebäude in Schönwalde anzufragen.

Dagegen hat die Gemeindevertretung Kasseedorf parteiübergreifend mit 11 zu 1 Stimmen, der Bürgermeister stimmte dagegen, Widerspruch eingelegt. Nach Auffassung der Gemeindevertreter sind Alternativen nicht fachlich geprüft worden.

Der Verwaltungsausschuss und der Amtsausschuss des Amtes haben daraufhin getagt und den Widerspruch der Gemeinde Kassedorf abgewiesen. Zur Begründung wurde angegeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine wesentlichen Kosten entstünden, da nur die Kosten für einen Neubau geschätzt werden sollten. Der Amtsausschuss versicherte, dass die Kosten eines Neubaus nicht die Einnahmen aus dem Verkauf des ehemaligen Amtsgebäudes in Neustadt überschreiten sollen.

Nachfolgend ist der parteiübergreifende Antrag an den Amtsausschuss beigefügt:

Widerspruch der Gemeinde Kasseedorf gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 12.06.2012

 

Sehr geehrter Herr Amtsvorsteher Plötner, sehr geehrte Mitglieder des Amtsausschusses,

am 14.06.2012 tagte die Gemeindevertretung  der Gemeinde  Kasseedorf.  Unter TOP 5 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Kasseedorf Widerspruch zum Beschluss des Amtsausschusses vom 12.06.2012 zum Top 6 „Verwaltungsgebäude für das Bauamt“ nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 5 AO einlegt. Die Gemeindevertretung hat die Fraktionssprecher der CDU, SPD und WUB beauftragt, eine inhaltliche Begründung -dem Beratungsverlauf folgend- zu formulieren und schnellstmöglich dem Amtsvorsteher zur weiteren Beratung der Angelegenheit vorzulegen.

Begründung:

Der Amtsausschuss hat beschlossen, drei Planungsbüros zu beauftragen, den möglichen Neubau des Bauamtes neben dem Dorfmuseum samt Kostenschätzung nach HOAI darzustellen und zu berechnen.

Die daraus resultierenden Planungskosten sind im Haushalt 2012 des Amtes nicht berücksichtigt und somit per Nachtragshaushalt  bereitzustellen. Diese zusätzlichen Kosten belasten die das Amt tragenden Gemeinden über die Amtsumlage mittelbar.

Es wurde vom Amtsausschuss keine Kostenobergrenze für den Neubau beschlossen.  So kann die Gemeinde Kasseedorf ihren Kostenanteil nicht abschätzen und beraten. Die Haushaltslage der Gemeinde Kasseedorf und der meisten das Amt tragenden Gemeinden ist durch hohe Defizite gekennzeichnet, die Belastungsgrenzen sind erreicht bzw. überschritten.

Es soll mit dem Neubau nach einer Veräußerung der Liegenschaft in Neustadt begonnen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht erkennbar, ob ein möglicher Verkaufserlös (abzüglich noch bestehender Verbindlichkeiten) für einen Neubau des Bauamtes ausreicht oder ob die Liegenschaft überhaupt einen Käufer zu einem annehmbaren Verkaufserlös findet.

Ein Zeitdruck für übereilte Planungsschritte besteht erkennbar nicht. Das Bauamt ist bis zum Jahre 2014 im ehemaligen Sparkassengebäude in direkter Nähe zur Amtsverwaltung in Schönwalde angesiedelt. Der Gebäudestandard dort wurde kürzlich durch den Einbau neuer Isolierverglasung an der Südfront verbessert. Gespräche mit dem Eigentümer über eine mögliche Verlängerung des Mietvertrages könnten zu einer weiteren Entspannung  des behaupteten Zeitdruckes führen.

Der jetzige Mieter des Gebäudes in Neustadt, die ARGE, wird erst Anfang  2014 das Gebäude räumen.

Wir regen an, dass seitens der Amtsverwaltung und vor der Aufnahme weiterer Planungsschritte auf nachvollziehbarer Grundlage in einem transparenten Verfahren, unterstützt durch einen bislang nicht in die Neubauplanung involvierten Architekten ein Raumprogramm für die Gesamtverwaltung des Amtes Ostholstein-Mitte erstellt wird aus dem sich dann auch der Raumbedarf für die Bauverwaltung ableiten lässt.

Sodann sollte der Raumbestand in Schönwalde wie bspw. im Bestandsgebäude der Amtsverwaltung (Einliegerwohnung, Raumbelegung der Büros usw.), in der benachbarten Grundschule, dem Lehrerwohnhaus aber auch in weiteren möglicherweise zur Verfügung stehenden Gebäuden kritisch und nachvollziehbar sowohl unter architektonischen als auch finanziellen Gesichtspunkten – ebenfalls nachvollziehbar und transparent- untersucht werden.

Erst wenn unter den vorgenannten Gesichtspunkten keine andere Unterbringungsmöglichkeit für das Bauamt in Frage kommen sollte über einen Neubau diskutiert werden. Angelaufene kostenmäßig nicht zu fassende Planungen sind vorerst zu stoppen.

Sofern die in § 3 Abs. 5 AO genannten Kriterien für diesen Widerspruch nicht ausreichen wird Hilfsweise an die Mitglieder des Amtsausschusses appelliert, sich im Rahmen eines offenen Findungsverfahrens der hier angesprochenen Thematik zu stellen und nicht einer vermeintlich schnellen und plausiblen Lösung den Vorzug einzuräumen.

 

 

 

Regina Voß                Martin Boesmann                Lothar Moos

SPD Fraktion                CDU Fraktion                   WUB Fraktion

 

- Zum Seitenanfang.