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SPD Kasseedorf.

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Unterhaltungsmaßnahmen des Gemeindeverbindungsweges Bergfeld/ Stendorf :

Aktuelles

Auf der Gemeindevertretersitzung am 14.03.2012 in Sagau stellet die SPD Fraktion den Antrag an der Straße Bergfeld-Stendorf Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen um die Verkehrssicherheit der Straße zu erhalten.
Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen von der WUB und der CDU abgelehnt. Nachfolgend ist der Antrag der SPD-Fraktion wiedergegeben.

Unterhaltungsmaßnahmen des Gemeindeverbindungsweges Bergfeld/ Stendorf
Antrag der SPD-Fraktion auf de Gemeindevertretersitzung vom 14.03.2012 in Sagau:

Die SPD Fraktion beantragt hiermit den Gemeindeverbindungsweg Bergfeld – Stendorf im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen instand zu setzen.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindeverbindungsweg Bergfeld – Stendorf durch streckenweise Unterhaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der jetzigen Sanierung der Straße Bergfeld/Freudenholm zu reparieren. Eine Kostenanfrage bei der ausführenden Firma ist einzuholen, damit die größten Schäden am Straßenkörper beseitigt werden können. Dafür werden ca. 20.000€ aus dem Haushaltsansatz bereit gestellt.
Es ist ein Gespräch mit der Gutverwaltung Stendorf aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung abzufragen.

Begründung:

Aufgrund der nunmehr bestätigten Öffentlichkeit dieser Straße (siehe die Ausführungen des RA Dörfler in der Bauausschusssitzung vom 02.02.2012 ) liegt die Straßenbaulast zurzeit bei der Gemeinde Kasseedorf. Um dieser Verkehrssicherungspflicht nach zu kommen sind entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich und angezeigt.
Herr Falk Herzog informierte die Teilnehmer, die an der Sitzung „Wege mit Aussichten“ teilnahmen am 20.02.12 über die Situation der Straße Bergfeld/Stendorf und äußerte sich dahin gehend, dass das Gut an einer Reparatur der Straße interessiert sei und sich auch an den Kosten beteiligen würde. Sie würden auch die Straße an die Gemeinde zu einem geringen Kaufpreis verkaufen. In diesem Gespräch äußerte die SPD Fraktionsvorsitzende, dass man eine Preisabfrage bei der ausführenden Firma der Baumaßnahme Bergfeld/ Freudenholm vornehmen sollte, so wie die Gemeinde schon in zurückliegenden Jahren verfahren ist. Da wir nicht bis zum nächsten Bauausschuss warten können, stellt die SPD Fraktion diesen Antrag.

Kosten:

Im Jahre 1998 wurde auf einer Länge von ca. 400 m die Straße durch Einbringen einer Tragdeckschicht in einer Stärke von 6.5 cm saniert. Bei einer Gesamtlänge von 3600 m der Straße entspricht dieses 11 % der Straße. Die Kosten für diese Sanierung betrugen 14140,18 DM (entspr. 7229,75 Euro). Umgerechnet auf die Gesamtlänge der Straße würde dieses Kosten in Höhe 65725,- Euro entsprechen. Auch im Hinblick einer Steigerung der Kosten in den letzten 12 Jahren, könnte diese Straße mit relativ geringen Mitteln in einen Zustand gebracht werden, mit dem die Gemeinde ihrer Verkehrsicherungspflicht entspricht.

Lage:

Diese Straße verbindet die Ortsteile Bergfeld und Freudenholm mit Kasseedorf. Sie ist seit mindestens 100 Jahren Bestandteil der gemeindlichen Straßen und von der Historie her bedeutsam, da sie den Meierhof Bergfeld mit dem Gutshof Stendorf verbunden hat.

Die Ortsansässigen benutzen den Weg um nach Kassedorf zu kommen und dort ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen nachzugehen. Weiterhin ist dieser Weg auch von touristischer Bedeutung, da dieser in einer landschaftlich einmaligen Gegend im Herzen der Holsteinischen Schweiz liegt und gerade im Sommer sehr viele Touristen in unsere Gemeinde zieht. Durch eine Einziehung würde dieser Weg der Öffentlichkeit faktisch entzogen werden.

In der Stellungnahme der Gemeinde zum Landesentwicklungsplan hat man sich daher auch geschlossen gegen die Ausweisung dieser Gegend als Windkrafteignungsland ausgesprochen.

Rechtslage:

Die Ausführungen des Rechtsanwaltes Joachim H. Dörfler schließen eine Einziehung der Straße wegen des Wegfalls der Verkehrsbedeutung nach §8 (1) Satz 1 StrWG aus.
Die Einziehung aus Gründen des öffentlichen Wohls gem. §8 (1) Satz 2 StrWG zieht er jedoch in Betracht. Wobei hier seitens der SPD Fraktion es fraglich erscheint ob lediglich die Kosten für die Sanierung als öffentliches Wohl zu bezeichnen sind. Wie oben ausgeführt könnte diese Straße mit relativ geringen Mitteln (im Verhältnis zu anderen Projekten der Gemeinde) hergestellt werden. Daher können die Kosten für die Unterhaltung unseres Erachtens nach nicht das öffentliche Wohl begründen, ansonsten könnte das gesamte Wegenetz eingezogen werden. Letztendlich gehört die Unterhaltung, die hier bei dieser Straße in 1998 angefangen wurde und dann sträflich vernachlässigt wurde zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde, solange die Gemeinde Kasseedorf die alten Verträge nicht gerichtlich prüfen lässt, siehe Ausführungen von Herrn Dörfler.

 

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