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SPD Kasseedorf.

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Gericht bestätigt die Planung der Gemeinde Kasseedorf zum Schießplatz. B-Plan ist gültig :

Pressemitteilungen

Schießplatz
Das Urteil des OVG Schleswig zum Normenkontrollverfahren bestätigt den Baubauungsplan der Gemeinde Kasseedorf.

Eine gute Nachricht für die Gemeinde Kasseedorf und für die Jägerschaft, nach jahrelangem Warten hat die Ungewissheit ein Ende. Das Urteil des OVG Schleswig zum Normenkontrollverfahren ist eingegangen. „Das Gericht bestätigt den Baubauungsplan der Gemeinde Kasseedorf“, freut sich die SPD Fraktionsvorsitzende Regina Voß. „ Unser Bauleitverfahren ist nach Überzeugung des Senats rechtlich einwandfrei durchgeführt worden. Es bedurfte auch keiner Umweltverträglichkeitsprüfung, wie von den Gegnern immer wieder gefordert. „Selbst kritische Stimmen aus der damaligen Gemeindevertretung müssen jetzt verstummen. Der Geltungsbereich ist ebenfalls nicht als potentielles FFH-Gebiet anzusehen.“, so Regina Voß. „Ferner liegen keine Abwägungsmängel vor, die damalige Gemeindevertretung mit ihrer Verwaltung und den Planungsbüros haben alles richtig gemacht“, freut sich die Fraktionsvorsitzende.
Weiterhin stellt das Gericht fest, die Abwägungsgrundlagen sind in Bezug auf Fragen des Lärms, des Naturschutzes sowie des Habitat – und Artenschutzes vollständig. Die Gemeinde darf von einem Bedarf für das Schießsportzentrum ausgehen und hat die Anlage auch sinnvoll dimensioniert. Die Belange des Umweltschutzes sind fehlerfrei beachtet worden. Der Gemeinde ist auch im Zusammenhang mit der Eingriffs- und Ausgleichsberechung kein Fehler vorzuhalten. Ebenfalls sieht das Gericht keine Abwägungsfehler in Bezug auf den Lärmschutz. Das OVG hat eine Revision gegen das Urteil nicht zuglassen. Weiter äußert sich das Gericht, der Bebauungsplan steht mit den Vorgaben der Landesplanung in Einklang. Eine gute Nachricht zum Jahresende.

Regina Voß
SPD Fraktionsvorsitzende

 

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